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Energienews


25.08.2020

DGNB testet Klassifizierung von Nachhaltigkeitskriterien

Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) hat gemeinsam mit Partnern aus Spanien, Österreich und Dänemark eine Studie zur Bewertung der Marktfähigkeit einer Taxonomie zur Bewertung von Nachhaltigkeitsthemen gestartet.

An realen Gebäuden wird untersucht, welchen Einfluss die Anwendung der neuen EU-Kriterien auf den Bewertungsprozess von Finanzinstitutionen, Bestandshaltern und Investoren hat. In einer Voruntersuchung hat die DGNB bereits festgestellt, dass die Taxonomie-Kriterien in den Anforderungen der DGNB Zertifizierung umfassend abgebildet sind. 

Das Europäischen Parlaments hat im Juni einen Verordnungsentwurf über eine einheitliche Klassifizierung  nachhaltiger Geldanlagen verabschiedet. Diese legt Kriterien fest, welche Finanzprodukte und Investitionen sich als „nachhaltig“ im ökologischen Sinne deklarieren dürfen. Dies ist auch für Investitionen in Gebäude geplant. Aktuell ist vorgesehen, dass für Neubauten, Sanierungen sowie den Erwerb und das Eigentum von Gebäuden klar definierte Taxonomie-Kriterien anzuwenden sind. Diese sollen nachweisen, dass mit der Investition ein wesentlicher Beitrag zu Umweltzielen wie dem Klimawandel oder der Klimaanpassung erreicht wurde.
 
Um diese europäische Initiative zu unterstützen, führt die DGNB gemeinsam mit dem Green Building Council España (GBCe), der Österreichischen Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft (ÖGNI) und dem Green Building Council Denmark (DK-GBC) eine Studie durch, um die Marktfähigkeit der Taxonomie-Kriterien zu bewerten. 

DGNB Zertifizierungen decken Taxonomie-Kriterien umfassend ab

Bei einer Voruntersuchung hatte die DGNB die Taxonomie-Kriterien den Anforderungen verschiedener Systemvarianten der DGNB-Zertifizierung bereits gegenübergestellt. Für den Neubau und die Sanierung sind alle Taxonomie-Kriterien entweder bei der DGNB-Zertifizierung enthalten oder in Deutschland hinreichend gesetzlich geregelt. Wer also ein Gebäude erfolgreich zertifiziert, kann die Taxonomie-Kriterien verlässlich im Rahmen einer DGNB-Zertifizierung prüfen und nachweisen. Andersherum leistet auch die Erfüllung dieser Kriterien einen positiven Beitrag auf das Zertifizierungsergebnis.

Eine Berichtspflicht besteht bei der Taxonomie auch für den Erwerb und das Eigentum von Gebäuden. Indem Betreibende und Eigentümer von finanzierenden Unternehmen aufgefordert werden, die Taxonomie-Konformität ihrer Objekte nachzuweisen, sollen Banken und andere Finanzierer bewerten können, wie nachhaltig ihre Finanzströme sind. Das DGNB-System für Gebäude im Betrieb in der neuesten Version aus dem Jahr 2020 bietet eine Basis für die passenden Methoden und verlässliche Daten. Mit dem Kriterienkatalog lässt sich für Anwender nachvollziehen, welche Elemente sie im Zertifizierungsprozess einhalten und nachweisen müssen, um zeitgleich mit dem DGNB-Zertifikat auch eine Bestätigung zur Taxonomie-Konformität des Objektes zu erhalten.




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